KIM

Mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist es für Praxen zukünftig möglich, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen.

Neben Arztpraxen werden sich auch Krankenhäuser, Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und andere Einrichtungen anschließen. Ziel ist, dass die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen nur noch über KIM abgewickelt wird. 

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Was ist KIM?

KIM bedeutet „Kommunikation im Medizinwesen“ und ist ein E-Mail-Dienst innerhalb der TI (Telematikinfrastruktur). In diesem geschlossenen Netz braucht die Praxis für die Kommunikation eine eigene E-Mail-Adresse. Im Gegensatz zur üblichen Kommunikation per E-mail findet KIM ausschließlich im sicheren Netz der TI statt und verfügt über zusätzliche Sicherheitsmechanismen. Der KIM-Dienst bietet außerdem ein vollständiges Adressverzeichnis aller Teilnehmer, diese müssen vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • im Gesundheitswesen akkreditierte Institutionen und Personen
  • Ärzte identifizieren sich mit elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
  • Praxen identifizieren sich mit ihrem Praxisausweis (SMC-B)

Wozu benötigt eine Arztpraxis KIM?

KIM wird der verbindliche Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen. Dabei gibt es sowohl verpflichtende als auch freiwillige Anwendungen:

  • die Versendung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit 01.10.2021 verpflichtend
  • der elektronische Arztbrief (eArztbrief) ist aktuell noch freiwillig
  • Kommunikation mit der Kassenärztlichen Vereinigung
  • elektronische BG-Abrechnung (DALE-UV) wird auf KIM umgestellt
  • Versendung von DMP- und QS-Dokumentationsbögen
  • Kommunikation zwischen Praxen, Kliniken, Physiotherapeuten, Pflegediensten etc.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Der Versand und Empfang von Nachrichten über KIM erfolgt über Ihre Praxissoftware und läuft ab, als würden Sie eine E-mail versenden oder empfangen. Dabei achtet medatixx auf eine benutzerfreundliche Umsetzung beispielsweise beim Austausch von eAU und eArztbrief.

Was ist das Notfalldatenmanagement?

Das Notfalldatenmanagement, kurz NFDM bezeichnet die Bearbeitung des Notfalldatensatzes auf der Versichertenkarte des Patienten. Die Umsetzung im Praxisprogramm erfolgt zum Update 21.1 mit qualifiziertes elektronischer Signatur.

Das bedeutet, dass Praxen ab der Version 21.1 Notfalldatensätze (NFDM) auf die Chipkarte der Patienten schreiben können. Auch für den Patienten ist die Teilnahme freiwillig.
Voraussetzungen:

  • Sie haben das Angebot von I-Motion angenommen (s. u.)
  • eArztausweis (eHBA) 2. Generation liegt dem Arzt vor
  • der Patient muss mit der eGK der Generation 2.1 ausgestattet sein (PIN-fähig)
  • PTV-Update 3 des Konnektors

Diese Anwendung ist keine Pflicht für die Ärzte. Anwender, die einen Notfalldatensatz auf die eGK des Patenten schreiben, erhalten hierfür folgende Vergütung:

  • Anlage NFDM – 9,01 € (GOP 01640)
  • Überprüfung Aktualisierung NFDM – 0,45 € (GOP 01641)
  • Löschen eines NFDM – 0,11 € (GOP 01642)
  • Beratung für Organspende – 7,32 € (GOP 01480)

 

Was benötigt die Praxis vorab für KIM?

  • einen Zugang zur TI mittels eines Konnektors (E-Health-Konnektor mit aktueller Version, damit die qualifizierte elektronische Signatur (QES) auf dem Konnektor verfügbar ist).
  • einen Vertrag mit einem KIM-Dienstanbieter (ähnlich dem E-Mail-Dienstanbieter im Internet), der die KIM-E-Mail-Adressen vergibt, E-Mail-Server betreibt und die Nachrichten gemäß gematik-Vorgaben überträgt. medatixx empfiehlt das gemeinsam mit I-Motion angebotene KIM-Komplettpaket: Details unter i-motion.de/kim.
  • einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) pro Arzt, der für die Signatur bestimmter KIM-E-Mails vorgeschrieben ist. medatixx empfiehlt den Bezug des eHBA über das DGN Deutsches Gesundheitsnetz, siehe www.ehba.de/i-motion.
  • Gegebenenfalls weitere Kartenterminals an jenen Arbeitsplätzen, an denen eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mittels eHBA durchgeführt werden soll.
  • die KIM-Schnittstelle der Praxissoftware
  • im KIM-Komplettpaket von I-Motion ist die „medatixx-KIM-Schnittstelle“ bereits integriert.
  • je nach Bedarf die verpflichtenden oder freiwilligen Funktionen der Praxissoftware zur Erzeugung von speziellen KIM-E-Mails wie z.B. zur eAU oder zum eArztbrief. Bei medatixx sind die Funktionen der eAU Bestandteil der regulären Softwarepflege.

Für das eArztbrief-Modul erhalten medatixx-Anwender rechtzeitig zur Markteinführung ein Angebot von medatixx.
Die Auslieferung und Installation des I-Motion KIM-Komplettpaketes inklusive der medatixx-KIM-Schnittstelle erfolgt nach Vertragsabschluss mit I-Motion im Rahmen der regulären Updates der Praxissoftware. Damit lassen sich KIM-Dienst und Schnittstelle aus der Praxissoftware heraus einfach in Betrieb nehmen.

Welche Kosten entstehen für die Praxis?

  • Einmalige Einrichtungsgebühr 80,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt)
  • Monatliche Betriebskosten 6,55 € (zzgl. gesetzl. MwSt)
  • eine E-Mail-Adresse inklusive

Weitere Informationen und das Angebotsformular finden Sie unter i-motion.de/kim.

Welche Förderungen gibt es?

  • Einrichtungspauschale je Vertragspraxis 100,00 €
  • Betriebskostenpauschale pro Quartal 23,40 €
  • Förderung der Nutzung des eArztbriefes:
    pro versendetem 0,28 € Versand (GOP 86900) + 0,11 € Strukturförderpauschale (GOP 01660), pro empfangenem eArztbrief 0,27 € (GOP 86901), gemeinsame Höchstgrenze je Arzt und Quartal 23,40 €

Der Zuschlag zur Strukturförderpauschale wird auch bei Erreichen des Höchstwertes von 23,40 € ausgezahlt. Hier gibt es keinen Höchstwert.
Damit sind die Kosten für Einrichtung und Betrieb des KIM-Dienstes von I-Motion vollständig durch die Förderung Ihrer KV abgedeckt.

Weshalb empfiehlt medatixx seinen Kunden das I-Motion KIM-Komplettpaket?

Für einen reibungslosen Betrieb und eine schnelle sowie umfassende Hilfe in Problemsituationen ist es wichtig, dass alle oben genannten Komponenten aufeinander abgestimmt und nach gründlichen Tests installiert, konfiguriert und gewartet werden. Der Bezug der Komponenten und Dienstleistungen von unterschiedlichen Anbietern verursacht einen hohen Aufwand bei der Inbetriebnahme sowie beim Support und erhöht zugleich die Wahrscheinlichkeit von Störungen an technischen oder organisatorischen Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Anbietern.
Durch die Notwendigkeit der tiefen Integration der KIM-Funktionen in die Architektur der Praxissoftware und des Praxisnetzwerkes andererseits ist es für die Praxis von großem Vorteil, die Gesamtverantwortung für einen funktionierenden KIM-Dienst in die Hände seines Praxissoftware- Anbieters sowie seines Servicepartners zu legen.

Wie geht es mit dem eArztbrief weiter?

Voraussichtlich mit dem übernächsten Update können Arztpraxen einen KBV-eArztbrief (PDF/A) über KIM versenden. Bisher wird er über KV-Connect versendet. Die Übergangsfrist für das Versenden via KV-Connect endet im Februar 2021. Der Brief kann mittels Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES) signiert werden. Dies geschieht über den Konnektor. Es wird die Stapel- und Einzelsignatur geben. Mit der Stapelsignatur können mehrere „Dokumente“ auf einmal signiert werden, z. B. eAUs oder eArztbriefe.
Voraussetzungen:

  • Sie haben das Angebot von I-Motion angenommen (s. u.)
  • eArztausweis (eHBA) 2. Generation liegt dem Arzt vor

Wann kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ist diese Anwendung verpflichtend für die Ärzte?

Die eAU ist seit 1.10.2021 Pflicht für die Ärzte. Es darf der Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der an die Krankenversicherung des Patienten geht, nur noch elektronisch (über KIM) versendet werden. Papierausdrucke des KV-Teils sind nur noch im Falle einer nachweisbaren Störung des Internets oder der TI/des KIM-Dienstes zulässig. Der Teil für den Arbeitgeber ist seit dem 01.01.2023 elektronisch zu übermitteln, der Teil für den Patienten auf Papier.

Welche weiteren TI-Anwendungen kommen noch?

Zum Quartals-Update 21.3, also zum Juli 2021, folgen die Funktionen eMedikationsplan und ePatientenakte

Voraussetzungen:

  • PTV 4 Update des Konnektors, Bereitstellung erfolgt laut aktuellen Informationen von medatixx kostenfrei
  • eArztausweis (eHBA) 2. Generation liegt dem Arzt vor
  • Patient muss mit der eGK der Generation 2.1 ausgestattet sein
  • App der Gematik, bereitgestellt in der 1. Jahreshälfte 2021

Wann kommt das eRezept?

Zum Quartals-Update 22.1 kommt das eRezept.
Das eRezept ist verpflichtend ab 01.10.2022, zu diesem Zeitpunkt soll das rosafarbene Rezept abgeschafft werden. Aktuell wird das eRezept auf freiwilliger Basis getestet und wenn die Versorgung gut funktioniert, soll die flächendeckende Umsetzung erfolgen.
Patienten erhalten, sofern sie die Rezept-App der gematik haben, einen QR Code auf ihr Handy. Dieser ersetzt den Rezeptausdruck. Patienten ohne Smartphone erhalten einen Papier-Ausdruck eines QR-Codes. Die Codes werden in der Apotheke eingelesen. BTM-Rezepte, private und grüne Rezepte werden bis auf Weiteres im Durchschlag auf Papier gedruckt.        

So kommen die Daten aufs Rezept:

  • Arzt hat die Patientendaten im PVS
  • Über TI werden die Daten auf den Server übertragen
  • Es wird ein QR Code erzeugt
  • Dieser wird dann in die App des Patienten übertragen oder ausgedruckt

Bestellformular

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung